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   VG München, 27.05.2016 - M 1 S7 16.1570   

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VG München, 27.05.2016 - M 1 S7 16.1570 (https://dejure.org/2016,14257)
VG München, Entscheidung vom 27.05.2016 - M 1 S7 16.1570 (https://dejure.org/2016,14257)
VG München, Entscheidung vom 27. Mai 2016 - M 1 S7 16.1570 (https://dejure.org/2016,14257)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG München, 10.02.2016 - M 1 SN 15.4734

    Verletzung von Nachbarrechten bei einer nicht hinreichend bestimmten

    Auszug aus VG München, 27.05.2016 - M 1 S7 16.1570
    Auf das Anerkenntnis der Antragstellerin hin wird unter Abänderung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 10. Februar 2016 (M 1 SN 15.4734) der Antrag der Antragstellerin auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage (M 1 K 15.2408) gegen den Bescheid vom 12. Mai 2015 in der Fassung vom 29. März 2016 insoweit abgelehnt, als er die Errichtung des Vorhabens und die Baufertigstellung betrifft.

    Auf ihren Antrag vom ... Oktober 2015 hin ordnete die Kammer am 10. Februar 2016 die aufschiebende Wirkung der Klage an (M 1 SN 15.4734), da der Bescheid in Ermangelung einer ausreichenden Beschreibung des Betriebsumfangs und -ablaufs voraussichtlich zu unbestimmt sei und die Antragstellerin daher voraussichtlich in ihren Rechten verletze.

    Damit hindert die Tatsache, dass über das Ausgangsverfahren (M 1 SN 15.4734) die Kammer entschieden hatte, aufgrund der rechtlichen Selbstständigkeit des Verfahrens nach § 80 Abs. 7 VwGO nicht die Anwendbarkeit des § 87a Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 VwGO.

    Gegenstand des Anerkenntnisses ist der prozessuale Anspruch selbst (Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 37. Aufl. 2016, § 307 Rn. 2), der auf Abänderung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 10. Februar 2016 (M 1 SN 15.4734) sowie auf Ablehnung des ihm zugrunde liegenden Antrags der Antragstellerin auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gerichtet ist, soweit es um die Errichtung des Vorhabens der Beigeladenen zu 1) und die Bauumsetzung - mit anderen Worten um die Baufertigstellung - geht.

  • VG München, 14.03.2017 - M 1 K 15.2408

    Baugenehmigung für den Neubau einer Produktionshalle mit Brauerei

    Auszug aus VG München, 27.05.2016 - M 1 S7 16.1570
    Auf das Anerkenntnis der Antragstellerin hin wird unter Abänderung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 10. Februar 2016 (M 1 SN 15.4734) der Antrag der Antragstellerin auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage (M 1 K 15.2408) gegen den Bescheid vom 12. Mai 2015 in der Fassung vom 29. März 2016 insoweit abgelehnt, als er die Errichtung des Vorhabens und die Baufertigstellung betrifft.

    Gegen die mit Bescheid vom 12. Mai 2015 erteilte Baugenehmigung hat die Antragstellerin am ... Juni 2015 Klage erheben lassen (M 1 K 15.2408).

    die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage (M 1 K 15.2408) gegen die der Beigeladenen zu 1) erteilte Baugenehmigung vom 12. Mai 2015 insoweit aufzuheben, als sie die Errichtung des Vorhabens und die Bauumsetzung betrifft.

  • VG Bayreuth, 14.04.2003 - B 4 S 03.79
    Auszug aus VG München, 27.05.2016 - M 1 S7 16.1570
    Nach § 87a Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 VwGO entscheidet der Berichterstatter über den Antrag der Beigeladenen zu 1) (ebenso VG Bayreuth, B. v. 14.4.2003 - B 4 S 03.79 - juris Rn. 22).

    Da im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes mit Ausnahme des Erfordernisses einer mündlichen Verhandlung grundsätzlich alle Vorschriften für das Urteilsverfahren entsprechend gelten, spricht kein sachlicher Grund dafür, die Möglichkeit des Anerkenntnisses auf das Klageverfahren zu beschränken (ausführlich zu dem Ganzen VG Bayreuth, B. v. 14.4.2003 - B 4 S 03.79 - juris Rn. 27 ff. m. w. N.).

  • VGH Bayern, 21.02.2007 - 15 CS 07.162

    Antrag des beigeladenen Bauherrn auf Abänderung eines Eilbeschlusses, Veränderte

    Auszug aus VG München, 27.05.2016 - M 1 S7 16.1570
    Bei der mit Bescheid vom 29. März 2016 erteilten Tekturgenehmigung handelt es sich um einen veränderten Umstand in diesem Sinne, der eine erneute Sachentscheidung im Abänderungsverfahren rechtfertigt (BayVGH, B. v. 21.2.2007 - 15 CS 07.162 - NVwZ-RR 2007, 821).
  • VG München, 07.09.2016 - M 1 S7 16.3394

    Abänderung eines Eilbeschlusses nach verbindlicher Erklärung des Bauherrn zur

    Auf den Antrag der Beigeladenen zu 1. nach §§ 80a Abs. 3, 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO vom 4. April 2016 änderte die Kammer mit Beschluss vom 27. Mai 2016 auf das Anerkenntnis der Antragstellerin hin den Beschluss vom 10. Februar 2016 ab und lehnte den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage vom 11. Juni 2015 nunmehr insoweit ab, als er die Errichtung des Vorhabens und die Baufertigstellung betraf (M 1 S7 16.1570).

    Bezüglich der weiteren Einzelheiten wird auf die vorgelegten Behördenakten sowie die Gerichtsakten in diesem Verfahren und in den Verfahren M 1 K 15.2408, M 1 SN 15.4734 und M 1 S7 16.1570 Bezug genommen.

    Ziel des Antrags ist die vollständige Ablehnung des zunächst in Gänze (Beschluss der Kammer vom 10.2.2016, M 1 SN 15.4734) und in der Folge noch teilweise erfolgreichen Antrags (Beschluss der Kammer vom 27.5.2016, M 1 S7 16.1570) der Antragstellerin nach § 80a Abs. 3 i.V.m. § 80 Abs. 5 VwGO.

  • VG München, 14.03.2017 - M 1 K 15.2408

    Baugenehmigung für den Neubau einer Produktionshalle mit Brauerei

    Auf den Antrag des Bevollmächtigten der Beigeladenen zu 1. nach §§ 80a Abs. 3, 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO vom 4. April 2016 änderte die Kammer mit Beschluss vom 27. Mai 2016 auf das Anerkenntnis der Klägerin hin den Beschluss vom 10. Februar 2016 und lehnte den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage vom 11. Juni 2015 nunmehr insoweit ab, als er die Errichtung des Vorhabens und die Baufertigstellung betraf (M 1 S7 16.1570).

    Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die Gerichts- und Behördenakten, auch auf die der Eilverfahren M 1 SN 15.4734, M 1 S7 16.1570 und M 1 S7 16.3394, verwiesen.

  • VG München, 14.03.2017 - M 1 K 16.2131

    Baugenehmigung für den Neubau einer Produktionshalle mit Brauerei (Parallelfall

    Auf den Antrag des Bevollmächtigten der Beigeladenen zu 1. nach §§ 80a Abs. 3, 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO vom 4. April 2016 im Parallelverfahren änderte die Kammer mit Beschluss vom 27. Mai 2016 auf das Anerkenntnis der Klagepartei hin den Beschluss vom 10. Februar 2016 und lehnte den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage vom 11. Juni 2015 nunmehr insoweit ab, als er die Errichtung des Vorhabens und die Baufertigstellung betraf (M 1 S7 16.1570).

    Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die Gerichts- und Behördenakten, auch auf die des Parallelverfahrens M 1 K 15.2408 und der zugehörigen Eilverfahren M 1 SN 15.4734, M 1 S7 16.1570 und M 1 S7 16.3394, verwiesen.

  • OVG Niedersachsen, 23.11.2018 - 10 ME 372/18

    Anerkenntnis; Anordnungsverfahren; Antragserweiterung; Antragserweiterung im

    Dabei kann offenbleiben, ob § 307 ZPO nach § 173 VwGO nicht nur im Hauptsacheverfahren (BVerwG, Gerichtsbescheid vom 07.01.1997 - 4 A 20.95 -, juris Rn. 5 f.), sondern auch im Eilverfahren entsprechend anwendbar ist (so VG München, Beschluss vom 27.05.2016 - M 1 S7 16.1570 -, juris Rn. 17 ff.; VG Bayreuth, Beschluss vom 14.04.2003 - B 4 S 03.79 -, juris Leitsatz und Rn. 24 ff. m.w.N.; ebenfalls Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Auflage 2017, Rn. 372).
  • VG Cottbus, 19.10.2023 - 1 K 773/23
    Grundsätzliche Unterschiede zwischen den Verfahrensordnungen, die einem Anerkenntnisurteil im Verwaltungsstreitverfahren entgegenstehen würden, bestehen auch bei einer Verpflichtungs- oder Anfechtungsklage nicht (vgl.[zur Verpflichtungsklage] BVerwG, GB v. 07. Januar 1997 - 4 A 20/95 -, juris Rn. 5; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 12. September 1990 - 5 S 2776/89 -, juris Rn. 12; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 17. Oktober 2013 - 19 A 2460/12 -, juris Rn. 4; SächsOVG, Urt. v. 25. Mai 2010 - 2 A 127/10 -, juris Rn. 2; [zur Anfechtungsklage] VG Freiburg (Breisgau), Urt. v. 01. Juli 2020 - 1 K 2730/19 -, juris Rn. 29; VG Freiburg (Breisgau), Urt. v. 23. Februar 2012 - 4 K 2649/10 -, juris Rn. 18; VG Stuttgart, Urt. v. 15. Juli 2010 - 12 K 1288/10 -, juris Rn. 19; VG Leipzig, Urt. v. 10. Januar 2020 - 1 K 746/19 -, juris Rn. 8; Werner Neumann/Nils Schaks in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 156 VwGO Rn. 8; a. A. ohne Begründung: BVerwG, Urt. v. 26. Februar 1981 - 3 C 6/80 -, juris Rn. 30; offen gelassen: BVerwG, Anerkenntnisurteil v. 27. September 2017 - 8 C 20/16 -, juris Rn. 4; zur Anwendbarkeit des § 307 S. 1 ZPO im Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO: VG München, Beschl. v. 27. Mai 2016 - M 1 S7 16.1570 -, juris Rn. 17).
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